|
|
|
Die Übersicht soll die vielen Änderungen, welche durch das MwSt. Paket 2010 im Bereich der innergemeinschatflichen und internationalen Dienstleistungen eingeführt worden sind, veranschaulichen. Es werden die Grundregel laut Art. 7ter DPR 633/72, sowie die vielen Ausnahmeregelungen aufgezeigt.
Ja
Übergabe des Transportmittels außerhalb des EU und Benützung desselben außerhalb der EU
Nein
Als kurzfristige Vermietung gilt ein Zeitraum von nicht mehr als 30 Tagen.
Gesetzesquelle
Art. 7 – quinquies DPR Nr. 633/72
Ja
Nein
Beispiel: Ein deutscher Photograph erbringt Dienstleistungen bei einer Modeschau in Mailand im Auftrage eines ansässigen MwSt. – Subjekts. Die Dienstleistung unterliegt der italienischen MwSt. , wobei der italienische Auftraggeber eine Eigenrechnung zu erstellen hat.
Beispiel: Organisation eines Vortrags in Italien von Seiten eines deutschen Unternehmens Die Dienstleistung unterliegt der italienischen MwSt., wobei im Falle eines privaten Auftraggeber das deutsche Unternehmen sich in Italien registrieren lassen oder einen Steuervertreter ernennen muss; während hingegen, falls der Auftraggeber ein ansässiges MwSt. – Subjekt ist, dieser eine Eigenrechnung ausstellen muss.
|
|
| © 2010 - Palla Knoll & Partner | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Login | A A A |