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Übersicht der innergemeinschaftlichen und internationalen Dienstleistungen laut Art 7ter DPR 633/72
Die Übersicht soll die vielen Änderungen, welche durch das MwSt. Paket 2010 im Bereich der innergemeinschatflichen und internationalen Dienstleistungen eingeführt worden sind, veranschaulichen. Es werden die Grundregel laut Art. 7ter DPR 633/72, sowie die vielen Ausnahmeregelungen aufgezeigt.

 Übersicht der innergemeinschaftlichen und internationalen Dienstleistungen laut Art 7ter DPR 633/72

 

 

 

 


 

 

 

 

 

Ja
 
 
 
 Ansässiges oder nicht ansässiges MwSt.  Subjekt im italienischen Staatsgebiet.


 Ansässiges oder nicht ansässiges MwSt.- Subjekt im italienischen Staatsgebiet.
 Übergabe des Transportmittels in Italien und Benützung desselben außerhalb der EU oder Übergabe des Transportmittels innerhalb der EU – aber nicht in Italien – und Benützung innerhalb der EU.

Übergabe des Transportmittels außerhalb des EU und Benützung desselben außerhalb der EU
 

 

Nein
 


 

Als kurzfristige Vermietung gilt ein Zeitraum von nicht mehr als 30 Tagen.

 

 

 

 

 

 

Gesetzesquelle
 Beschreibung der Dienstleistung
 Ausführendes Unternehmen
 Auftraggeber
 Regel
 MwSt. relevant in Italien
 
 

 

 

 

 

Art. 7 – quinquies

 DPR Nr. 633/72
 Dienstleistungen auf dem Gebiet der Kulte, der Künste, des Sports, der Wissenschaft, des Unterrichts, der Unterhaltung oder ähnlichen Veranstaltungen wie Messen und Ausstellungen sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen


 
 
 Ausführung der Dienstleistung in Italien

 

 


 

 

 

 

 

Ja
 
 
 
 Ansässiges oder nicht ansässiges MwSt.  Subjekt im italienischen Staatsgebiet.


 Ansässiges oder nicht ansässiges MwSt.- Subjekt im italienischen Staatsgebiet.
 Ausführung der Dienstleistung außerhalb Italien
 

 

Nein
 


 

 

Beispiel: Ein deutscher Photograph erbringt Dienstleistungen bei einer Modeschau in Mailand im Auftrage eines ansässigen MwSt. – Subjekts.

Die Dienstleistung unterliegt der italienischen MwSt. , wobei der italienische Auftraggeber eine Eigenrechnung zu erstellen hat.

 

Beispiel: Organisation eines Vortrags in Italien von Seiten eines deutschen Unternehmens

Die Dienstleistung unterliegt der italienischen MwSt., wobei im Falle eines privaten Auftraggeber das deutsche Unternehmen sich in Italien registrieren lassen oder einen Steuervertreter ernennen muss; während hingegen, falls der Auftraggeber ein ansässiges MwSt. – Subjekt ist, dieser eine Eigenrechnung ausstellen muss.

 

 
 
 
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